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Checkliste für den Umzug: Was muss wann erledigt werden?

Checkliste für den Umzug: Was muss wann erledigt werden?

Ein Umzug kann eine nervenaufreibende Sache sein. Sobald die Unterschrift unter den neuen Mietvertrag gesetzt wurde, sollte die Planung beginnen. Sehr hilfreich sind dabei Checklisten mit allen Dingen, die vor und nach dem Umzug erledigt werden müssen.

Vor dem Umzug

Sollte dies noch nicht geschehen sein, muss zunächst der alte Mietvertrag gekündigt werden. Dies muss in der Regel 3 Monate vor dem Auszug erfolgen, wenn man nicht doppelt Miete bezahlen will. Der Vermieter wird vermutlich einen Besichtigungstermin vereinbaren, bei dem über die notwendigen Renovierungen auf Mieterseite gesprochen wird. Dabei kann der Vermieter gleich auch auf die Rückzahlung der Kaution angesprochen werden. Sind Renovierungen erforderlich, sollten entsprechende Handwerkertermine vereinbart werden.

 

Als nächstes gilt es, einen konkreten Umzugstermin festzulegen. Ist der Umzug mit einem neuen Arbeitsplatz in einer neuen Stadt verbunden, wird der Termin am besten einige Tage vor den ersten Arbeitstag gelegt. So bleibt genug Zeit zum Einrichten der neuen Wohnung, zum Kauf neuer Möbel und für die Behördengänge.

 

Schließlich geht es daran, das richtige Umzugsunternehmen auszuwählen und einen Besichtigungstermin zu besprechen. Dabei sollten auch gleich Umzugskartons und Verpackungsmaterial bestellt werden.

 

Nicht vergessen: Strom, Telefon und Co. ummelden oder kündigen

 

Noch wichtiger als die Telekommunikation ist der Strom. Wer hier künftig Geld sparen möchte, kann den Umzug gleich mit dem Wechsel des Stromanbieters verbinden – das gilt sowohl für Umzüge innerhalb der gleichen Stadt als auch für Wohnortswechsel in andere Bundesländer. Ob der Wechsel ohne Weiteres möglich ist oder ob spezielle Fristen beachtet werden müssen, verrät ein Blick in die Vertragsbedingungen, wie der Tagesspiegel in einem ausführlichen Beitrag schreibt. Sofern eine Kündigung möglich ist, lohnt sich in jedem Fall der Blick auf andere Anbieter, der etwa unter strom-magazin.de möglich ist. Übrigens: Auch wenn sie die Stromanmeldung ihres neuen Anschlusses im Umzugsstress vergessen, brauchen sie keine Versorgungslücke befürchten. Die Versorgung erfolgt dann über den Grundversorger am Wohnort, der automatisch eine Rechnung verschickt, sobald der Vertrag mit dem neuen Versorger beginnt.

 

Aber auch andere Aufgaben lassen sich bereits vorab erledigen. Wer Telefon- und Internetanschluss nicht mitnehmen möchte, sollte sich rechtzeitig um neue Anschlüsse kümmern oder andernfalls die Umschaltung beantragen.

 

Und auch andere Kündigungen sollten rechtzeitig bedacht werden, zum Beispiel beim Fitness-Studio oder Sportverein. Ein Umzug kann auch eine gute Gelegenheit sein, um alte Zöpfe abzuschneiden und beispielsweise Zeitschriften zu kündigen, die ohnehin nicht mehr gelesen werden.

Nach dem Umzug

Spätestens nach dem Umzug, besser jedoch vorher, muss die Adressänderung allen wichtigen Personen und Institutionen (z. B. Versicherungen) mitgeteilt werden. Nachsendeauftrag bei der Post nicht vergessen! Nach der Ankunft am neuen Wohnort führt der erste Gang zum Einwohnermeldeamt. Auch mitgebrachte PKWs müssen umgemeldet werden, allerdings ist dies nicht so dringlich.

 

Sobald die Wohnung hergerichtet ist, sollte ein Besuch bei den Nachbarn erfolgen um sich vorzustellen. So werden direkt erste Kontakte geknüpft, die beim „Ankommen“ in der neuen Stadt helfen.

 

Bild: © istock.com/elenaleonova

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