Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere AGB:

§1. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftragsgeber unterrichtet BAKA Umzüge GmbH rechtzeitig vor Leistungserbringung über alle wesentlichen Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, insbesondere über Art und Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsguts, über einzuhaltende Termine, über die Verhältnisse des Entladeorts wie Geschosshöhe, Geschosszahl, Anfahrbarkeit, Platzverhältnisse.

§2. Zusätzliche Leistungen

BAKA Umzüge GmbH erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

§3. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

§4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

§5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

§6. Rücktritt und Kündigung

§6. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

6.1. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder:

6.2. die vereinbarte Fracht, dass etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung

des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;

§7. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.

§8. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

§9. Schadensanzeige

Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadenprotokoll festzuhalten.

§10. Eigenwirkung des Auftraggebers bei der Montage und beim Tragen der Möbel

Bei Eigenmontage oder bei Mitwirkung beim Transport der Möbelstücke ist untersagt, wenn nicht anders vereinbart ist. Bei Schäden haftet der Möbelspediteur nicht.

§11. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehen-,Radio-und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportversicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

§12. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

§13. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-,Gas-,Dübel und sonstigem Installationsarbeiten berechtigt.

§14. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

§15. Erhöhung der Vergütung

Weicht die Menge des Umzugsgutes oder die Etagen von den bei Auftragserteilungserteilten Angaben des Absenders ab, so ist BAKA Umzüge GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

§16. Missverständnisse

Um Missverständnisse zu vermeiden sollten Aufträge nur in Schriftform abgegeben werden. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertag bestehen nicht.

 
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